Wie lange dauert eine Ausbildung?

Für ausgebildete Gleitschirmpilotinnen und Gleitschirmpiloten dauert die Ausbildung zur E-Pilotin bzw. zum E-Piloten rund 5-7 Tage. Für Inhaberinnen bzw. Inhaber eines ausländischen Motorschirm-Brevets dauert die Ausbildung für das Schweizer-Brevet rund 1-2 Tage. Für Personen ohne Gleitschirmerfahrung dauert die Ausbildung rund 30 Tage.

 

Wie schwer ist ein Elektromotor?

Wir schulen mit den neuen und leichten Elektromotorgeräten, die in der Schweiz zugelassen sind. Der Motor wiegt ca. 21 kg.

 

Wo darf ich mit einem Elektromotor starten und landen?

In der Schweiz gilt sowohl für Starts als auch für Landungen die Flugplatzpflicht. In angrenzenden Ländern wie beispielsweise in Frankreich oder Italien darf man frei starten und landen, sofern der Landeigentümer einverstanden ist.

 

Muss ich Gleitschirmfliegen können, wenn ich eine Motorschirmausbildung beginnen möchte?

Ja, um ein Motorschirmbrevet machen zu können, brauchst du zuerst min. 20 Bergflüge mit einem Gleitschirm ohne Motor. Die Gleitschirm-Ausbildung kannst du ebenfalls bei uns absolvieren.

 

Was für einen Gleitschirm kann ich verwenden?

Grundsätzlich kannst du jeden Gleitschirm verwenden, der einen Eintrag hat, dass er für das Motorschirmfliegen geeignet ist und der für dein Abfluggewicht (inklusive E-Motor) geeignet ist.

 

Ab wann brauche ich einen eigenen Elektromotor?

Wenn du dich entschliesst, die Ausbildung zur E-Pilotin bzw. zum E-Piloten zu absolvieren, dann benötigst du (bereits zu Beginn deiner Ausbildung) einen eigenen Elektromotor. Selbstverständlich beraten wir dich gerne beim Kauf eines Elektromotors. Beim Kauf in unserer Schule profitierst du von günstigen Angeboten. Wenn du den Motor anderswo kaufst, müssen wir dir eine Materialpauschale verrechnen.

Flugfunk:

Es ist noch offen, wann eine Theorieprüfung sowie die praktische Prüfung Radiotelefonie in einer nationalen Sprache (oder in englischer Sprache, falls am Flugfeld auch Englisch gesprochen wird) absolviert werden muss. Piloten mit gleichwertiger ausländischer Funk-Lizenz müssen diese Prüfungen nicht machen.

Momentaner Stand (Juni 18): Der zuständige Fluglehrer unterrichtet die nötigen Inhalte zur Funktelefonie im Rahmen der Motorschirmausbildung. An der Prüfung wird im entsprechenden Umfang Fachwissen vom Piloten vorausgesetzt und geprüft. Die Pflicht einer weiterführenden Radiotelefonie Ausbildung kann jederzeit vom SHV eingeführt werden. Beim Eintreffen einer solchen Regulierung muss sich der Pilot selbständig für die zusätzlichen Module anmelden und die Kosten dafür selber tragen.

 

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